Bekanntmachung
HAMBAGM1 Ausführung ELT 24091110591
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Flughafen Hamburg GmbH Identifikationsnummer: DE 118509813 Internet-Adresse (URL): https://www.hamburg-airport.de Postanschrift: Flughafenstraße 1-3 Postleitzahl / Ort: 22335 Hamburg NUTS-3-Code: DE600 Land: Deutschland Kontaktstelle: Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf E-Mail: zentraleinkauf@ham.airport.de Telefon: +49 40 5075 0 Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 24091110591 Titel: HAMBAGM1 Ausführung ELT Beschreibung: HAMBAGM1 Ausführungsleistungen Elektrotechnik Art des Auftrags: |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 45311000-0 | |
Angaben zum Erfüllungsort | Postanschrift: Flughafenstraße 1-3 Postleitzahl / Ort: 22335 Hamburg NUTS-3-Code: DE600 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe | |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen. Bieter od. Bietergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so istdurch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe. e) Die Zeitangaben zur Laufzeit des Vertrages in dieser Bekanntmachung stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. f) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 11.12.2024 beim AG vorliegen. g) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gilt der voranstehende Vorbehalt für jedes Los. Der AG behält sich vor, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. h) Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). i) Objektive Teilnahmeregeln Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der AG wird anschließend die vollständigen Eignungsunterlagen inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger für die Eignungsunterlagen genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der AG inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bieters nach den geforderten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird das Angebot nicht berücksichtigt. Der AG behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der Ausschlussgründe in der Bekanntmachung ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Zusätzlich zu den geforderten Eignungsunterlagen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die geforderten Eignungsunterlagen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (€/ohne Umsatzstauer), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (€/ohne Umsatzsteuer), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; Mindeststandard: Der angegebene jährliche Gesamtumsatz darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 4.600.000,- p.a. (€/ ohne Umsatzsteuer) liegen. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen (Bietergemeinschaften oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bieter beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl; b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bieters, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens. c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bieters aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt: - Name des AG - Adresse des AG - Ansprechpartner Die Benennung eines Ansprechpartners beim AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt zur Überprüfung der Referenz vorbehalten - Standort der Referenz - Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu den besonderen Umständen der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts sowie [weitere Angaben] - Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme (€/ohne Umsatzsteuer) sowie [weitere Angaben] - Zeitangaben zur Referenz mit Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung - Angaben zu Eigenleistung bzw. Kooperation mit Angaben zu: Vollständige Eigenleistung mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen Benennung der Eigenleistungen des Bieters bei Beteiligung Dritter (Nachunternehmer/Kooperation) Eigenleistungsanteil in Prozent Mindeststandard: Benennung von mindestens zwei Bauaufträgen für Mittelspannungsschaltanlagen mit einem Volumen von jeweils > 200 TEURO sowie mindestens einem Bauauftrag für Stark- und Schwachstromanlagen mit einem Volumen von > 2,0 Mio. EURO. |
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Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nach §128 Abs. 1 GWB |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Bestimmungen zur Finanzierung | Bestimmungen zur Finanzierung: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 14.01.2025 12:00 Uhr | |
Bindefrist | |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 14.01.2025 12:00 Uhr | |
Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/ |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-191c2931b6c-200b05cab2b7ee71
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Vergaberecht, Beschaffungsstelle und Zivilrecht Identifikationsnummer: t:040428403230 Postanschrift: Neuenfelder Straße 19 Postleitzahl / Ort: 21109 Hamburg NUTS-3-Code: DE600 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de Telefon: +49 40428403230 Fax.: +49 40427310499 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Die Gepäckförderanlage (GFA) am Flughafen Hamburg wurde insbesondere im Terminal 1 in den Jahren 2003/04 installiert und hat den Lebenszyklus bereits überschritten, was sich durch Ausfälle und erhöhten Wartungs- und Instandhaltungsbedarf bemerkbar macht. Deshalb hat sich der Flughafen Hamburg entschlossen, die GFA grundlegend zu erneuen. Das Modul 1 als erster Entwicklungsschritt des Gesamtkonzepts sieht vor, die GFA innerhalb des Gebäudebestands grundhaft zu erneuern und zu optimieren, nicht aber die Kapazität zu erweitern. Die Planung sieht die Umsetzung der folgenden wesentlichen Elemente vor, die in großen Teilen elektrotechnische Bezüge haben: • Der Sorter in Terminal 1 wird durch einen neuen Sorter in angepasstem Layout ersetzt. • Oberhalb der Sortierboxen entstehen Speicherbahnen zur Entlastung der Sortieranlage (Pufferspeicher). • Die alte Steuerungstechnik der Gepäckanlage wird entfernt und durch eine zeitgemäße speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) ersetzt. • Die alten Scannerbrücken der Gepäckanlage werden entfernt und durch zeitgemäße Techniken ersetzt. • Der heutige Gepäckspeicher im Bereich der Plaza wird umgebaut und durch einen Linienspeicher ersetzt. • Die Hauptförderstrecken zwischen den Terminalabschnitten werden durch neue Technologien ersetzt und durch neue Linienführung optimiert. • Die GFA-IT bzw. der Gepäckleitrechner (GLR) werden technologisch erneuert. • Die Leitstände GFA-Technik und GFA-Logistik werden an die gültigen Arbeitsstättenrichtlinien und die Anforderungen an die Leittechnik angepasst. • Installation und Demontage der Mittelspannungsschaltanlage sowie Umbau Mittelspannungsfeld 14 • Montage eines Transformators in Gießharzausführung • Anpassung der vorhandenen Sicherheitsbeleuchtung sowie Erweiterung • Lieferung und Montage einer stahlgekapselten Niederspannungsschaltanlage • Verlegung diverser Wand- und Deckenträger, Leitungen, Kabel und Steckdosen • Installation einer Blitzschutz- und Erdungsanlage Da die Anlagentechnik im laufenden Betrieb umgebaut wird, sind Vorabmaßnahmen zur Reduzierung der Montageleistungen während der Umbaumaßnahme der GFA als parallele Montage mit entsprechenden Hemmnissen vorgesehen. Diese Vorabmaßnahmen erfordern Interims- und Zwischenlösungen, die im weiteren Verlauf des Baufortschrittes wieder zurückgebaut werden müssen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 15.04.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.08.2029 |
Verlängerungen und Optionen |
Verlängerungen - maximale Anzahl: 0 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |