Bekanntmachung
HAMBAGM1 Grundhafte Erneuerung und Erweiterung Gepäckförderanlage 25011112074
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Flughafen Hamburg GmbH Identifikationsnummer: USt. ID-Nr.: DE 118509813 Internet-Adresse (URL): https://www.hamburg-airport.de Postanschrift: Flughafenstraße 1-3 Postleitzahl / Ort: 22335 Hamburg NUTS-3-Code: DE600 Land: Deutschland Kontaktstelle: Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf E-Mail: zentraleinkauf@ham.airport.de Telefon: +49 40 5075 0 Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 25011112074 Titel: HAMBAGM1 Grundhafte Erneuerung und Erweiterung Gepäckförderanlage Beschreibung: Grundhafte Erneuerung und Erweiterung Gepäckförderanlage Art des Auftrags: |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 45351000-2 | |
Angaben zum Erfüllungsort | Postanschrift: Flughafenstraße 1-3 Postleitzahl / Ort: 22335 Hamburg NUTS-3-Code: DE600 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Grund: Insolvenz Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. a) Auftraggeber für die Errichtungsleistungen ist die Flughafen Hamburg GmbH. Für die Instandhaltung wird der Auftraggeber einen Vertrag mit der Real Estate Maintenance Hamburg GmbH abschließen. Beide Auftraggeber sind ausschließlich Sektorenauftraggeber nach §100Abs.1 Nr.2 GWB b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen. Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe. Erläuterung: Auf das Erstangebot im Vergabeverfahren ist ein indikatives Angebot. Auf dieses wird der Zuschlag nicht erteilt werden. Dies kommt erst für das verbindliche Erst-Angebot in Betracht. Daher die Klarstellung. e) Die Zeitangaben zur Laufzeit des Vertrages in dieser Bekanntmachung stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. f) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10.04.2025 (ca. 10 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist) beim AG vorliegen. g) entfällt h) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). i) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der AG wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger für die Eignungsunterlagen genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den geforderten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeatrag nicht berücksichtigt. Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß nachfolgender Vorgaben. Der AG behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der Ausschlussgründe in der Bekanntmachung ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Zusätzlich zu den geforderten Eignungsunterlagen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die geforderten Eignungsunterlagen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. j) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden. Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 6 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswähle, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen. - Maximal 300 Punkte auf die Unterlagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, wobei jeweils 150 Punkte auf die Angaben zum Umsatz für vergleichbare Leistungen und zum Gesamtumsatz entfallen - Maximal 700 Punkte auf die Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Hiervon entfallen 100 Punkte auf die Angaben zur Anzahl der Arbeitskräfte und 600 Punkte auf die Angaben zu Referenzprojekten. Bei der Bewertung der Referenzprojekte werden bewertet: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 300 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 300 Punkte, - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 100 Punkte In die Bewertung der Referenzen an der Art der Leistung und dem Umfang der Leistung fließen die Qualität und die Anzahl der Referenzen (bis zu drei Referenzen) ein. Bei der Qualität der Referenzen wird die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung bewertet. Die Erfüllung der Mindestan-forderungen führt nicht dazu, dass die volle Punktzahl erzielt wird. Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, so werden die drei Referenzen bei der Bewertung berücksichtigt, die nach Art und Umfang mit der ausge-schriebenen Leistung am weitestgehenden vergleichbar sind. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Der AG wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab 0 Punkte oder 1 Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber beschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. k) Der AG behält sich vor, die mit der Bekanntmachung veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Benennung der Handelsregisternummer oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (€/ohne Umsatzsteuer), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die Geschäftsjahre 2024,2023,2022,2021,2020; b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (€/ohne Umsatzsteuer), aufgeteilt für die Geschäftsjahre 2024,2023,2022,2021,2020; Mindeststandard: Der angegebene Gesamtumsatz (€/ohne Umsatzsteuer) darf im Durchschnitt der benannten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 20.000.000,00 EUR liegen. Der Auftraggeber wird die angegebenen Umsätze addieren und durch die Anzahl der vorgegebenen Jahre (hier 5) teilen. Der Quotient darf nicht unter 20.000.000 EUR liegen. Liegt der Gesamtumsatz in einem Jahr unter der vorgenannten Grenze, kann dies durch höhere Umsätze in einem anderen Jahr kompensiert werden. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaften oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: a)Benennung der Anzahl der in den Geschäftsjahren 2024, 2023. 2022, 2021, 2020 jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl; Benennung der Anzahl der aktuell beim Bewerber beschäftigten Projektleiter/-innen sowie die Anzahl dieser Personen, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen; Benennung der Anzahl der aktuell beim Bewerber beschäftigten Personen, die aufgrund ihrer Qualifikation die Funktion als Fachbauleitung übernehmen können sowie die Anzahl dieser Personen, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Mindeststandards: • Aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) müssen mindestens drei Projektleiter/-innen beim Bewerber beschäftigt sein. • Zusätzlich müssen aktuell (siehe oben) mindestens zwei Arbeitskräfte beim Bewerber beschäftigt sein, die aufgrund ihrer Qualifikation die Funktion als Fachbauleiter/-innen übernehmen können. Anzahl der Projektleiter/-innen, die aktuell beim Bewerber beschäftigt sind Mindestanforderung: Mindestens 3 Anzahl der Personen, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen Anzahl der aktuell beim Bewerber Beschäftigten, die aufgrund ihrer Qualifikation die Funktion als Fachbauleiter/-innen übernehmen können Mindestanforderung: Mindestens 2 Anzahl der Personen, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen b)Darstellung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers, etwa durch Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015-11 oder gleichwertige Maßnahmen Mindeststandard: Der Bewerber ist nach DIN EN ISO 9001:2015-11 zertifiziert oder wendet vergleichbare Maßnahmen an. c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Mona-ten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Verga-beunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Eine Referenz ist realisiert, wenn die beauftragten Leistungen insgesamt abgenommen sind. Eine Referenz ist weit fortgeschritten, wenn mindestens 80% der beauftragen Leistungen bei Einreichung des Teilnahmeantrags bereits erbracht sind. Mindeststandard: Zusätzlich zu den voranstehenden Vorgaben (z.B. Aktualität und Vergleichbarkeit der Leis-tung) müssen die nachfolgenden Anforderungen als Mindeststandard in einer Referenz er-füllt werden: • Ein Referenzprojekt mit einem Gesamtauftragswert von mindestens 20 Millionen € (ohne Umsatzsteuer). Die Mindestanforderung kann auch erfüllt werden, wenn das Referenzprojekt mehrere vergleichbare Leistungen umfasst. Entscheidend für die Ein-haltung des Mindeststandards ist der Gesamtauftragswert. Für die Erfüllung des Mindeststandards ist die Einreichung einer Referenz, die die vorge-nannten Anforderungen erfüllt, ausreichend. Es können mehrere Referenzen angegeben werden. Bei einer ggf. erforderlich werdenden Bewertung der Teilnahmeanträge werden die drei besten Referenzen berücksichtigt. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt: - Name des AG - Adresse des AG - Ansprechpartner. Die Benennung eines Ansprechpartners beim AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt zur Überprüfung der Refe-renz vorbehalten. - Standort der Referenz - Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu: o Ort der Leistungserbringung (Verkehrsflughafen, sonstiges) o Erbrachte Leistungen (Demontage von Förderanlagen, Monta-ge von Förderanlagen, Lieferung Sortieranlage, Stahlbau für GFA, E-Installation und Antriebe GFA, Automatisierungstechnik für GFA, SCADA, Schnittstellen zu anderen IT-Gewerken wie z.B. Leitrechner, Bundespolizei (MRKA), sonstiges) o Art der Leistung (Neubau, Erweiterung, Grundhafte Erneue-rung) o Beschreibung der besonderen Umstände der Leistungserbrin-gung (laufender Betrieb, Sicherheitsbereich oder vergleichbare Beschränkung des Zutritts) - Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen, mit Anga-ben zu: o Ca. Auftragssumme (EUR/ohne Umsatzsteuer) - Zeitangaben zur Referenz mit Zeitangaben zur Leistungserbringung, Fertigstellung und Inbetriebnahme; alternativ ist der Umfang der er-brachten Leistungen bei Einreichung des Teilnahmeantrags anzugeben - Angaben zur Eigenleistung bzw. Kooperation mit Angaben zu: o Vollständige Eigenleistung oder Leistungserbringung mit Nach-unternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen o Benennung des Eigenleistungen des Bewerbers bei Beteiligung Dritter und Benennung des Eigenleistungsanteils in Prozent. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
|
Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
|
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nach §128 Abs. 1 GWB |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Bestimmungen zur Finanzierung | Bestimmungen zur Finanzierung: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24.04.2025 12:00 Uhr |
|
Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Ja Beschreibung der Sicherheitsleistung: "Siehe Vergabeunterlagen" |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/ |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19464a55b36-365f33895e6b3654
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Vergaberecht, Beschaffungsstelle und Zivilrecht Identifikationsnummer: t:040428403230 Postanschrift: Neuenfelder Straße 19 Postleitzahl / Ort: 21109 Hamburg NUTS-3-Code: DE600 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de Telefon: +49 40428403230 Fax.: +49 40427310499 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Die hier ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf die grundhafte Erneuerung und Erweiterung der Gepäckförder- und Sortieranlage am Flughafen Hamburg. Die Aufgabenstellung konzentriert sich vor allem auf die Optimierung des bestehenden Layouts der Förder- und Sortieranlage auf der Zwischenebene Z00 einschl. Erweiterungen bei der Kapazität der Gepäckspeicherung und umfasst ganz grob die Demontage von ca. 250 Förderaggregaten, die Anpassung von ca. 50 bestehenden Förderaggregaten zur Weiterverwendung, die Lieferung und Montage von ca. 640 neuen Förderaggregaten sowie den Austausch der kompletten Sortieranlage (heute ein Kippschalensorter mit 4 Inducts und 35 Boxen - Austausch Boxen nur optional). Die Anlagenoptimierung setzt auch den Einsatz neuer Technologien bei den Förder- und Sortieraggregaten sowie bei der Antriebstechnik voraus. Hinzu kommen die entsprechenden Anpassungen und Erweiterungen des bestehenden Stahlbaus im Terminal 1 und Plaza, welcher die Zwischenebene Z00 darstellt. Die Zielendstellen auf der darunter liegenden Fahrwegebene in Form von Boxen und Sortierrundläufen, die Transferaufgabe, die Sperrgepäckabnahmen sowie auch die gesamten Ankunftsanlagen bleiben mechanisch unverändert. Gleiches gilt auch für sämtliche Check-in Anlagen inkl. der Sperrgepäckanlagen auf der Abflugebene. Die Herstellung einer nahezu komplett neuen Elektroinstallation, der kompletten Automatisierungstechnik einschl. Anpassungen in den Funktionen und Funktionsabläufen, einer zentralen SPS basierten Not-Halt Steuerung sowie die Erneuerung/ Anpassung des bestehenden Visualisierungssystems (SCADA) gehören zum Projektumfang. Ziel ist es, dass der Flughafen Hamburg durch die grundhafte Erneuerung der bestehenden Gepäckförder- und Sortieranlage im Terminal 1 und Plaza vom Auftragnehmer eine wirtschaftliche sowie eine in der Leistungsfähigkeit maximierte Anlage erhält, die zukünftig eine stabile Gepäckabfertigung von mind. 17,5 Mio. Pax/Jahr gewährleistet. Ferner wird durch den Auftraggeber ein neuer Anbau hergestellt, der unmittelbar nördlich an Terminal 1 angrenzt. In dem Anbau sind drei neue Sortierrundläufe und zwei Zuführstrecken mit Anbindung an die Sortieranlage im Terminal 1 sowie eine großflächige Stahlbaubühne als Zwischenebene betriebsbereit zu errichten. Diese Maßnahme ist ebenfalls Bestandteil des hier ausgeschriebenen Projekts. Das Gesamtprojekt wird im laufenden Betrieb realisiert werden müssen. Für die Maßnahmen, für die erhebliche Betriebseinschränkungen zu erwarten sind, sind in den Winterflugplänen entsprechend definierte Zeitfenster vorgesehen. Insgesamt besteht für das Projekt ein sehr engmaschiger Termin-/Zeitplan. Der Auftragnehmer wird mit Beginn der Arbeiten die technische Verantwortung der Gesamtanlage übernehmen, ebenso wird mit Abschluss des Projektes eine CE für die Gesamtanlage gefordert. Aufgrund der Komplexität des Projektes, der zahlreichen Abstimmungen mit vielen Projektteilnehmern, muss der AN GFA mit seinem kompletten Projektteam in der Lage sein, das Projekt in Wort und Schrift in deutscher Sprache abwickeln zu können. Sämtliche Unterlagen wie Pläne, Dokumente oder die gesamte schriftliche Korrespondenz dürfen ausschließlich nur in deutscher Sprache erfolgen. In der Leistungsbeschreibung wird die Gesamtleistung in zwei Losen dargestellt. Es wird hierzu klargestellt, dass sowohl der Teilnahmeantrag wie auch das Angebot sich auf die Gesamtleistung gem. Leistungsbeschreibung beziehen muss. Es ist nicht zulässig, sich nur auf einen Teil der Leistung gem. Leistungsbeschreibung zu beziehen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 02.03.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.07.2029 |
Verlängerungen und Optionen |
Verlängerungen - maximale Anzahl: 0 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |