Bekanntmachung

Hybride Counter 25041113721





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Flughafen Hamburg GmbH
Identifikationsnummer: USt. ID-Nr.: DE 118509813
Internet-Adresse (URL): https://www.hamburg-airport.de
Postanschrift: Flughafenstraße 1-3
Postleitzahl / Ort: 22335 Hamburg
NUTS-3-Code: DE600
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf
E-Mail: zentraleinkauf@ham.airport.de
Telefon: +49 40 5075 0
Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/25/EU
BeschreibungInterne Kennung: 25041113721
Titel: Hybride Counter
Beschreibung: Augeschrieben wird die Erweiterung der Self Service Infrastruktur in beiden Terminals des Hamburg Airports durch hybride Check-In Schalter, die sowohl als klassisch durch Personal besetzte Schalter sowie auch als Self Service Automaten genutzt werden können.
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 42900000-5
   
ErfüllungsortPostanschrift: Flughafenstraße 1-3
Postleitzahl / Ort: 22335 Hamburg
NUTS-3-Code: DE600
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt.

Grund: Insolvenz
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch:

(a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten;

(b) das Vereinigte Königreich;

(c) die Schweiz;

(d) die Vereinigten Staaten von Amerika;

(e) die Vereinten Nationen; sowie

(f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet.

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben.
Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein.

a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.

Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.

d) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe.

e) Die Zeitangaben zur Laufzeit des Vertrages in dieser Bekanntmachung stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.

f) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Teilnahmeanträgen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.

g) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

h) Objektive Teilnahmeregeln
Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige
Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Der AG wird anschließend die vollständigen Eignungsunterlagen inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger für die Eignungsunterlagen
genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der AG inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bieters nach den geforderten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird das Angebot nicht berücksichtigt.

Der AG behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der Ausschlussgründe in der Bekanntmachung ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach §126 GWB berücksichtigen.

Zusätzlich zu den geforderten Eignungsunterlagen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.

Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die geforderten Eignungsunterlagen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der EignungskriterienBekanntmachung
Eignungskriterien
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bieters aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.

Mindestbedingung: Zwei der Referenzen sollen von einem europäischen Flughafen stammen

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bieter beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl.

Mindestbedingung:
Die angegebene Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte darf im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 300 liegen. Der Auftraggeber wird die angegebenen Arbeitskräfte addieren und durch die Anzahl der vorgegebenen Jahre (hier 3) teilen. Der Quotient darf nicht unter 300 liegen. Liegt die gesamte Anzahl in einem Jahr unter der vorgenannten Grenze, kann dies durch höhere Anzahl an Beschäftigten in einem anderen Jahr kompensiert werden. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen
(Bewerbergemeinschaften oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (€/ohne Umsatzsteuer), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

Mindeststandard:
Der angegebene Gesamtumsatz (€/ohne Umsatzsteuer) darf im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 1.000.000,00 EUR liegen. Der Auftraggeber wird die angegebenen Umsätze addieren und durch die Anzahl der
vorgegebenen Jahre (hier 3) teilen. Der Quotient darf nicht unter 1.000.000 EUR liegen. Liegt der Gesamtumsatz in einem Jahr unter der vorgenannten Grenze, kann dies durch höhere Umsätze in einem anderen Jahr kompensiert werden. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen
(Bewerbergemeinschaften oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.

Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: - Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (€/ohne Umsatzsteuer), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

- Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bieters, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens
Hinweis:
Ein projektbezogenes Organigramm wird vorliegend nicht gefordert, sondern eine Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bieters.

Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Benennung der Handelsregisternummer und Benennung der Gerichts-
/Verwaltungsbehörde oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder
eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters.
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nach §128 Abs. 1 GWB
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Bestimmungen zur FinanzierungWesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Frist für den Eingang der Angebote: 11.09.2025 10:00 Uhr
BindefristLaufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 11.09.2025 10:00 Uhr
Angaben zu SicherheitsleistungenSicherheitsleistung erforderlich: Nein
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19624aa649d-40b167ea6378b488
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Finanzbehörde, Interner Service und Steuerung, Vergabekammer (Abt. 14)
Identifikationsnummer: t:040428231690
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl / Ort: 20354 Hamburg
NUTS-3-Code: DE600
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 40428231690
Fax.: +49 40427923080
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Augeschrieben wird die Erweiterung der Self Service Infrastruktur in beiden Terminals des Hamburg Airports durch hybride Check-In Schalter, die sowohl als klassisch durch Personal besetzte Schalter sowie auch als Self Service Automaten genutzt werden können.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte Laufzeit
Datum des Beginns: 01.01.2026 Enddatum der Laufzeit: 01.07.2026
Verlängerungen und Optionen
Verlängerung - Maximale Anzahl: 0
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Auftragsbezogenes Organisationskonzept, Beschreibung: siehe Ausschreibungsunterlagen, Gewichtung: 10,00
Auftragsbezogene Konzepte zur Architektur, Systemintegration und Funktionssicherung, Beschreibung: siehe Ausschreibungsunterlagen, Gewichtung: 10,00
Erfüllungsgrad Anforderungen (Anforderungsmatrix), Beschreibung: siehe Ausschreibungsunterlagen, Gewichtung: 20,00

Preis, Beschreibung: Preis (Summe aller Positionen inkl. optionale Positionen), Gewichtung: 60,00
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein