Bekanntmachung
Wirtschaftsprüferleistungen 2026-2030 25081115400
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Flughafen Hamburg GmbH Identifikationsnummer: USt. ID-Nr.: DE 118509813 Internet-Adresse (URL): https://www.hamburg-airport.de Postanschrift: Flughafenstraße 1-3 Postleitzahl / Ort: 22335 Hamburg NUTS-3-Code: DE600 Land: Deutschland Kontaktstelle: Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf E-Mail: zentraleinkauf@ham.airport.de Telefon: +49 40 5075 0 Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 25081115400 Titel: Wirtschaftsprüferleistungen 2026-2030 Beschreibung: Die Hamburg Airport Gruppe ist ein Teil öffentliches Unternehmen, an welchem die Freie und Hansestadt Hamburg (kurz: FHH) mittelbar bzw. unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist. Gemäß der Statuten der Gesellschaften bzw. der Regularien der FHH haben die Gesellschaften Jahresabschlüsse nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und einem Abschlussprüfer vorzulegen. Mit dem Ende des Prüfungszyklus für die Geschäftsjahre 2020-2025 steht nunmehr die Vergabe eines neuen Prüfungszyklus und ein Wechsel der Prüfungsgesellschaften für die Geschäftsjahre ab 2026 an. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 79200000-6 | |
Erfüllungsort | Postanschrift: Flughafenstraße 1-3 Postleitzahl / Ort: 22335 Hamburg NUTS-3-Code: DE600 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Grund: Insolvenz Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen. Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe. e) Die Zeitangaben zur Laufzeit des Vertrages in dieser Bekanntmachung stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. f) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Teilnahmeanträgen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. g) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). h) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der AG wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger für die Eignungsunterlagen genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den geforderten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeatrag nicht berücksichtigt. Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß nachfolgender Vorgaben. Der AG behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der Ausschlussgründe in der Bekanntmachung ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Zusätzlich zu den geforderten Eignungsunterlagen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die geforderten Eignungsunterlagen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. i) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden. Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswähle, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen. - Maximal 1000 Punkte auf die Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Hiervon entfallen 125 Punkte auf die Angaben zur Anzahl der Arbeitskräfte und 125 Punkte auf die Darstellung der Geschäftsbereiche und 50 Punkte auf die Darstellung des organisatorischen Aufbaus des Themas CSRD. 700 Punkte entfallen auf die Angaben der Referenzprojekte. Bei der Bewertung der Referenzprojekte werden bewertet: - Bezeichnung zu Referenzprojekt 25 Punkte - Name und Adresse des Auftraggebers 25 Punkte - Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mailadresse 25 Punkte - Bezeichnung und Standort der Referenz 25 Punkte - Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Nennung der Standards der Rechnungsprüfung 100 Punkte - Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme (€/ohne Umsatzsteuer) beispielsweise mit Anzahl der Einzelabschlüsse, Größe der zu prüfenden Gesellschaften und Konzernabschluss einbezogene Unternehmen 100 Punkte - Zeitraum der Leistungserbringung Referenzprojekt 100 Punkte - Angaben zu Eigenleistung bzw. Kooperation Referenzprojekt 100 Punkte - Sonstige Angaben Referenzprojekt: Unter anderem mit Nachweis zu Branchenerfahrung (Luftfahrtbranche) und Erfahrung mit der Prüfung mit öffentlichen Unternehmen und Konzernen 200 Punkte Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Der AG wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab 0 Punkte oder 1 Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber beschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. k) Der AG behält sich vor, die mit der Bekanntmachung veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Eignungskriterien | Bekanntmachung |
Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. - Bezeichnung zu Referenzprojekt - Name und Adresse des Auftraggebers - Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mailadresse - Bezeichnung und Standort der Referenz - Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Nennung der Standards der Rechnungsprüfung - Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme (€/ohne Umsatzsteuer) beispielsweise mit Anzahl der Einzelabschlüsse, Größe der zu prüfenden Gesellschaften und Konzernabschluss einbezogene Unternehmen - Zeitraum der Leistungserbringung Referenzprojekt - Angaben zu Eigenleistung bzw. Kooperation Referenzprojekt - Sonstige Angaben Referenzprojekt: Unter anderem mit Nachweis zu Branchenerfahrung (Luftfahrtbranche) und Erfahrung mit der Prüfung mit öffentlichen Unternehmen und Konzernen Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: Nachweis Wirtschaftsprüfer / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Beibringung des Nachweises über die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer bzw. Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Bewerber aus EU-Ländern, in denen die Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl. Bitte geben Sie die Anzahl Ihrer Mitarbeiter in den folgenden Berufsgruppen an: - Wirtschaftsprüfer - Fachliche Mitarbeiter - Steuerberater - Rechtsanwälte Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Auszug aus dem Gewerbe- oder Bundeszentralregister Vorlage eines aktuellen Auszugs einem der oben genannten Register oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Dieses Dokument ist der Bewerbung als Nachweis beizufügen. Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein (maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge). Eine Kopie ist ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Zulassung gemäß Wirtschaftsprüferordnung Nachweis einer gültigen Zulassung gem. Wirtschaftsprüferordnung (WPO). Bewerber aus EU-Ländern, in denen die Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Überstzung beigefügt. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Der Auszug darf nicht älter als 1 Jahr sein (maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge). Eine Kopie ist ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bewerber aus EU-Ländern, in denen die Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen. Nachweis Sozialversicherung Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung in der Sozialversicherung. Bewerber aus EU-Ländern, in denen die Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen. Unabhängigkeitserklärung gem. Ziffer 7.2.1 Hamburger Corporate Governance Kodex. Bewerber aus EU-Ländern, in denen die Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen. Transparenzbericht Vorlage eines Transparenzberichtes gem. § 55c WPO. Bewerber aus EU-Ländern, in denen die Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (€/ohne Umsatzsteuer), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindeststandard: Der angegebene Umsatz für vergleichbare Leistungen (netto) darf im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 10.000.000,00 EUR liegen. Der Auftraggeber wird die angegebenen Umsätze addieren und durch die Anzahl der vorgegebenen Jahre (hier 3) teilen. Der Quotient darf nicht unter 10.000.000,00 EUR liegen. Liegt der jeweilige Umsatz in einem Jahr unter der Grenze, kann dies durch höhere Umsätze in einem anderen Jahr kompensiert werden. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaften oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens Hinweis: Ein projektbezogenes Organigramm wird vorliegend nicht gefordert, sondern eine Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers. Darstellung des organisatorischen Aufbaus des Themas CSRD Darstellung der Bereitschaft zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD). Darlegung der etablierten Qualifikationen und Darstellung des organisatorischen Aufbaus. Beispielsweise über Darstellung von: Referenzen, Verbandsarbeit, Vorträgen und Schulungswesen, ggf. Mitgliedschaften, Qualifikation von Personal, Weiterbildungsstand und Schulungskonzepte des Personals Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung: Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (€/ohne Umsatzsteuer), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindeststandard: Der angegebene Umsatz für vergleichbare Leistungen (netto) darf im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 2.600.000,00 EUR liegen. Der Auftraggeber wird die angegebenen Umsätze addieren und durch die Anzahl der vorgegebenen Jahre (hier 3) teilen. Der Quotient darf nicht unter 2.600.000,00 EUR liegen. Liegt der jeweilige Umsatz in einem Jahr unter der Grenze, kann dies durch höhere Umsätze in einem anderen Jahr kompensiert werden. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaften oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Benennung der Handelsregisternummer und Benennung der Gerichts- /Verwaltungsbehörde oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein |
Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nach §128 Abs. 1 GWB |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Bestimmungen zur Finanzierung | Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24.10.2025 10:00 Uhr |
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Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/ |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19888cb581e-e2f573f346cd7bd
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Finanzbehörde, Interner Service und Steuerung, Vergabekammer (Abt. 14) Identifikationsnummer: t:040428231690 Postanschrift: Gänsemarkt 36 Postleitzahl / Ort: 20354 Hamburg NUTS-3-Code: DE600 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de Telefon: +49 40428231690 Fax.: +49 40427923080 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Die Hamburg Airport Gruppe ist ein Teil öffentliches Unternehmen, an welchem die Freie und Hansestadt Hamburg (kurz: FHH) mittelbar bzw. unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist. Gemäß der Statuten der Gesellschaften bzw. der Regularien der FHH haben die Gesellschaften Jahresabschlüsse nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und einem Abschlussprüfer vorzulegen. Mit dem Ende des Prüfungszyklus für die Geschäftsjahre 2020-2025 steht nunmehr die Vergabe eines neuen Prüfungszyklus und ein Wechsel der Prüfungsgesellschaften für die Geschäftsjahre ab 2026 an. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort | |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.08.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.07.2031 |
Verlängerungen und Optionen |
Verlängerung - Maximale Anzahl: 0 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Prozesskonzept, Beschreibung: siehe Ausschreibungsunterlagen, Gewichtung: 20,00 Personaleinsatzkonzept, Beschreibung: siehe Ausschreibungsunterlagen, Gewichtung: 20,00 Preis, Beschreibung: Preis (Summe aller Positionen), Gewichtung: 60,00 |
Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |