Bekanntmachung
RV Flexible Förderbänder 25091116072
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: GroundSTARS GmbH & Co. KG Identifikationsnummer: USt. ID-Nr.: DE 203781636 Internet-Adresse (URL): https://www.hamburg-airport.de Postanschrift: Flughafenstraße 1-3 Postleitzahl / Ort: 22335 Hamburg NUTS-3-Code: DE600 Land: Deutschland Kontaktstelle: Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf E-Mail: zentraleinkauf@ham.airport.de Telefon: +49 40 5075 0 Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen | 
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein | |
| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU | 
| Beschreibung | Interne Kennung: 25091116072 Titel: RV Flexible Förderbänder Beschreibung: Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von flexiblen Förderbändern mit Ladehilfe für den Einsatz am Flughafen zur Flugzeugabfertigung. Mit Abschluss des Rahmenvertrags werden fest 4 Stück Förderbänder mit Ladehilfe beauftragt. Art des Auftrags: Lieferungen | 
| Umfang der Auftragsvergabe | Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 5.600.000,00 EUR | 
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 34960000-4 | |
| Erfüllungsort | Postanschrift: Flughafenstraße 1-3 Postleitzahl / Ort: 22335 Hamburg NUTS-3-Code: DE600 Land: Deutschland | 
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung | 
| Ausschlussgründe | Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Kann der Bieter bestätigen, dass keinzwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt? Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB sind rechtskräftige Verurteilungen oder Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen); - § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder - § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland); (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB); - § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sol-len, eine Tat nach § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen); (123 Abs. 1 Nr. 2 GWB); - § 261 StGB (Geldwäsche - Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB); - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag ver-waltet werden; (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB); - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB); - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB); - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung); (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - Die in §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch in Verbin-dung mit § 335 a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete); (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB); - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung aus-ländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr); (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) oder - die in §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233 StGB (Menschenhandel, Zwangs-prostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung ei-ner Freiheitsberaubung) oder § 233a StGB; - (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB) (ja|nein) Grund: Insolvenz Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. | 
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren | 
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen. Bieter od. Bietergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so istdurch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe. e) Die Zeitangaben zur Laufzeit des Vertrages in dieser Bekanntmachung stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. f) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gilt der voranstehende Vorbehalt für jedes Los. Der AG behält sich vor, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. g) Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). h) Objektive Teilnahmeregeln Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der AG wird anschließend die vollständigen Eignungsunterlagen inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger für die Eignungsunterlagen genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der AG inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bieters nach den geforderten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird das Angebot nicht berücksichtigt. Der AG behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der Ausschlussgründe in der Bekanntmachung ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Zusätzlich zu den geforderten Eignungsunterlagen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die geforderten Eignungsunterlagen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. | 
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein | 
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb | 
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Bekanntmachung | 
| Eignungskriterien | Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bieters aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Angaben die zu den Referenzen zu treffen sind: - Bezeichnung des Referenzprojekts - Name und Adresse des Auftraggebers - Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mailadresse - Standort der Referenz - Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts - Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme (€/ohne Umsatzsteuer) - Zeitraum der Leistungserbringung -Angaben zu Eigenleistung bzw. Kooperation mit Angaben zu: Vollständige Eigenleistung mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen Benennung der Eigenleistungen des Bieters bei Beteiligung Dritter (Nachunternehmer/Kooperation) Eigenleistungsanteil in Prozent - Sonstige Angaben Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bieter beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl. Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bieters, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens Hinweis: Ein projektbezogenes Organigramm wird vorliegend nicht gefordert, sondern eine Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bieters Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (€/ohne Umsatzsteuer), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (€/ohne Umsatzsteuer), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Benennung der Handelsregisternummer und Benennung der Gerichts-/Verwaltungsbehörde oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters. | 
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. | 
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein | 
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein | 
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein | |
| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein | 
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nach §128 Abs. 1 GWB | 
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja | 
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich | 
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein | 
| Bestimmungen zur Finanzierung | Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen | 
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle | 
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Frist für den Eingang der Angebote: 21.11.2025 10:00 Uhr | |
| Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 40 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) | 
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU | 
| Öffnung der Angebote | |
| Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 21.11.2025 10:00 Uhr | |
| Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein | 
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/ | 
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1999410fa5b-577ebc4c388e851e Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU | 
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle | 
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. | 
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Finanzbehörde, Interner Service und Steuerung, Vergabekammer (Abt. 14) Identifikationsnummer: t:040428231690 Postanschrift: Gänsemarkt 36 Postleitzahl / Ort: 20354 Hamburg NUTS-3-Code: DE600 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de Telefon: +49 40428231690 Fax.: +49 40427923080 | 
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: 4 Stück fest. Maximal 16 Stück innerhalb des Rahmenvertrags. | 
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein | 
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: | 
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit | Datum des Beginns: 15.12.2025 Enddatum der Laufzeit: 14.12.2033 | 
| Verlängerungen und Optionen | Verlängerung - Maximale Anzahl: 0 | 
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein | 
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein | 
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 0 Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 5.600.000,00 EUR | 
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: - Die geschätzten Mengen belaufen sich auf insgesamt 16 Stück Geräte aus dem vorliegenden Rahmenvertrag. Dieser Wert stellt gleichzeitig den Höchstwert dar. - Der genannte Leistungsbeginn ist der geplante Beginn. Mit Vertragszeichnug erfolgt der Leistungsbeginn. Das Leistungsende verschiebt sich dementsprechend, sodass die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrags 8 Jahre beträgt. | 
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Terminkonzept, Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen, Gewichtung: 15,00 Wartungskonzept, Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen, Gewichtung: 15,00 Erfüllung Anforderungen, Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen, Gewichtung: 10,00 Kostenkriterium Stückpreis, Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen, Gewichtung: 40,00 Wartungskosten, Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen, Gewichtung: 20,00 | 
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein | 
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein | 
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein | 
