Bekanntmachung
Walkthrough Plaza - Objektplanung 25091116034
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Flughafen Hamburg GmbH Identifikationsnummer: USt. ID-Nr.: DE 118509813 Internet-Adresse (URL): https://www.hamburg-airport.de Postanschrift: Flughafenstraße 1-3 Postleitzahl / Ort: 22335 Hamburg NUTS-3-Code: DE600 Land: Deutschland Kontaktstelle: Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf E-Mail: zentraleinkauf@ham.airport.de Telefon: +49 40 5075 0 Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: 25091116034 Titel: Walkthrough Plaza - Objektplanung Beschreibung: Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) plant den Bereich hinter der Zentralen Sicherheitskontrolle in Ebene 1 durch eine neue und angemessene bauliche Lösung in einen Walk Through Plaza umzugestalten. Teil dieser Ausschreibung sind die erforderlichen Leistungen des Objektplaners. Die FHG beabsichtigt den luftseitigen Bereich der heutigen Airport Plaza bedarfsgerecht umzufunktionieren. Der für die Ausschreibung gegenständliche Bereich besteht im Wesentlichen aus div. Retailflächen sowie zwei Gastrobereichen und Bereiche für Press&Book. Der gesamte Bereich hat eine Gesamtfläche von rund 3.440 m² und stellt den Projektbereich dar. Teilbereich befinden sich unter sog. Shopschirmen. Diese Shopschirme begrenzen die darunter liegenden Retailflächen räumlich nach oben hin, beinhalten sämtliche, für den Betrieb der Retailflächen, aber auch der Plaza, erforderlichen sowie sicherheitstechnischen Medien und sind ein wesentliches gestalterisches Element der Halle. Diese Shopschirme sollen auch im künftigen Konzept der Plaza erhalten bleiben, können aber in Form und Größe so umgestaltet werden, wie es ein mögliches neues Gestaltungskonzept erfordert. Die Entwicklung dieses Gestaltungskonzept ist die Hauptaufgabe der erforderlichen Planerleistungen. Das Gebäude Plaza bildet den mittleren Teil der großen, gestaltgebenden Fluggastanlagen und wird von den Gebäude Terminal 1 und Terminal 2 flankiert. Der Projektbereich liegt in Ebene 1 im luftseitigen Bereich. Dieser wird östlich durch die Zentrale Sicherheitskontrolle und westlich durch die Pier begrenzt und besteht heute aus vielen, in Größe und Form unterschiedlichen Retail-, Gastro- und DutyFree-Flächen. Das Gebäude Plaza besteht aus zwei Hauptebenen (Ebene 0 und Ebene 1) und zwei Teilebenen (Ebene 2 und Ebene 3) mit unterschiedlichen Nutzungen. Flankiert wird das Gebäude von 2 Büroriegeln (Haus C und Haus D), in Analogie zu den beiden Terminalgebäuden. Während die Ebene 0 aus Teilen der Gepäckausgabehalle und landseitigen Retailflächen besteht, befindet sich in Ebene 1, mit der Zentralen Sicherheitskontrolle (ZSK) das Herzstück der Plaza. Weiter teilt sich die Ebene 1 auf in einen kleinen landseitigen Bereich vor der ZSK und einen großen luftseitigen Bereich hinter der ZSK. Aus Brandschutztechnischen Gründen, müssen sämtliche Verkaufsflächen im Bereich der Plaza gesprinklert sein. Dies stellt sowohl die Decke unterhalb des Foodcourt, als auch die Shopschirme sicher. Wenn es ein künftiges gestalterisches Gesamtkonzept zulässt, dann können auch neue überdachte Flächen ergänzt werden. Planungsaufgabe ist es, ein gestalterisches Gesamtkonzept der neuen Walk Through Plaza zu entwickeln, dass auf den gestalterischen Grundgedanken der Terminalgebäude am Hamburg Airport aufbaut und entsprechend zur Umsetzung zu bringen. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 71000000-8 | |
| Erfüllungsort | Postanschrift: Flughafenstraße 1-3 Postleitzahl / Ort: 22335 Hamburg NUTS-3-Code: DE600 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen. Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe. e) Die Zeitangaben zur Laufzeit des Vertrages in dieser Bekanntmachung stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. f) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 19.12.2025 beim AG vorliegen. g) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Teilnahmeanträgen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. h) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). i) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der AG wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger für die Eignungsunterlagen genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den geforderten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeatrag nicht berücksichtigt. Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß nachfolgender Vorgaben: Der AG behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der Ausschlussgründe in der Bekanntmachung ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Zusätzlich zu den geforderten Eignungsunterlagen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die geforderten Eignungsunterlagen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. j) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 63 Punkte erreichen kann (siehe auch Anlage "Info_Bewertungsmatrix_TNW"). Von diesen 63 Punkten entfallen: - Maximal 0 Punkte auf die Unterlagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, da Mindestkriterien, - Maximal 63 Punkte auf die Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Hiervon entfallen 63 Punkte auf die Angaben zu Referenzprojekten. Bei der Bewertung der Referenzprojekte werden bewertet: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 48 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 15 Punkte Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten "Info_Bewertungsmatrix_TNW" erfolgen. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber beschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. k) Der AG behält sich vor, die mit der Bekanntmachung veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Auftragsunterlagen |
| Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nach §128 Abs. 1 GWB |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
| Bestimmungen zur Finanzierung | Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
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Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06.01.2026 12:00 Uhr |
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| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| -ENTFÄLLT- | |
| Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/ |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-199802fc03e-61b61d411d633e9b
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Finanzbehörde, Interner Service und Steuerung, Vergabekammer (Abt. 14) Identifikationsnummer: t:040428231690 Postanschrift: Gänsemarkt 36 Postleitzahl / Ort: 20354 Hamburg NUTS-3-Code: DE600 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de Telefon: +49 40428231690 Fax.: +49 40427923080 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) plant den Bereich hinter der Zentralen Sicherheitskontrolle in Ebene 1 durch eine neue und angemessene bauliche Lösung in einen Walk Through Plaza umzugestalten. Teil dieser Ausschreibung sind die erforderlichen Leistungen des Objektplaners. Die FHG beabsichtigt den luftseitigen Bereich der heutigen Airport Plaza bedarfsgerecht umzufunktionieren. Der für die Ausschreibung gegenständliche Bereich besteht im Wesentlichen aus div. Retailflächen sowie zwei Gastrobereichen und Bereiche für Press&Book. Der gesamte Bereich hat eine Gesamtfläche von rund 3.440 m² und stellt den Projektbereich dar. Teilbereich befinden sich unter sog. Shopschirmen. Diese Shopschirme begrenzen die darunter liegenden Retailflächen räumlich nach oben hin, beinhalten sämtliche, für den Betrieb der Retailflächen, aber auch der Plaza, erforderlichen sowie sicherheitstechnischen Medien und sind ein wesentliches gestalterisches Element der Halle. Diese Shopschirme sollen auch im künftigen Konzept der Plaza erhalten bleiben, können aber in Form und Größe so umgestaltet werden, wie es ein mögliches neues Gestaltungskonzept erfordert. Die Entwicklung dieses Gestaltungskonzept ist die Hauptaufgabe der erforderlichen Planerleistungen. Das Gebäude Plaza bildet den mittleren Teil der großen, gestaltgebenden Fluggastanlagen und wird von den Gebäude Terminal 1 und Terminal 2 flankiert. Der Projektbereich liegt in Ebene 1 im luftseitigen Bereich. Dieser wird östlich durch die Zentrale Sicherheitskontrolle und westlich durch die Pier begrenzt und besteht heute aus vielen, in Größe und Form unterschiedlichen Retail-, Gastro- und DutyFree-Flächen. Das Gebäude Plaza besteht aus zwei Hauptebenen (Ebene 0 und Ebene 1) und zwei Teilebenen (Ebene 2 und Ebene 3) mit unterschiedlichen Nutzungen. Flankiert wird das Gebäude von 2 Büroriegeln (Haus C und Haus D), in Analogie zu den beiden Terminalgebäuden. Während die Ebene 0 aus Teilen der Gepäckausgabehalle und landseitigen Retailflächen besteht, befindet sich in Ebene 1, mit der Zentralen Sicherheitskontrolle (ZSK) das Herzstück der Plaza. Weiter teilt sich die Ebene 1 auf in einen kleinen landseitigen Bereich vor der ZSK und einen großen luftseitigen Bereich hinter der ZSK. Aus Brandschutztechnischen Gründen, müssen sämtliche Verkaufsflächen im Bereich der Plaza gesprinklert sein. Dies stellt sowohl die Decke unterhalb des Foodcourt, als auch die Shopschirme sicher. Wenn es ein künftiges gestalterisches Gesamtkonzept zulässt, dann können auch neue überdachte Flächen ergänzt werden. Planungsaufgabe ist es, ein gestalterisches Gesamtkonzept der neuen Walk Through Plaza zu entwickeln, dass auf den gestalterischen Grundgedanken der Terminalgebäude am Hamburg Airport aufbaut und entsprechend zur Umsetzung zu bringen. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 15.03.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2028 |
| Verlängerungen und Optionen |
Verlängerung - Maximale Anzahl: 0 |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis., Gewichtung: 100,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |