Teilnahmebedingungen

1. Allgemeines

Der Flughafen Hamburg, nachstehend Betreiber genannt, stellt eine Internetplattform, nachfolgend Vergabeplattform genannt, zur Verfügung. Auf dieser Plattform können Vergabeverfahren gesetzeskonform abgewickelt werden. Der Betrieb (Hosting) der Vergabeplattform erfolgt durch den Flughafen Hamburg.

2. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der Vergabeplattform zwischen dem Betreiber und den Nutzern der Plattform.

3. Technische Vorraussetzungen

Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Vergabeplattform werden unter dem auf der Vergabeplattform befindlichen Link Tools, Dokumente und Handbücher erläutert.

3.1. Nach erfolgter Registrierung erhält der Nutzer die Möglichkeit und Berechtigung, über eine Softwareapplikation die im Rahmen der Registrierung für ihn freigegebenen Funktionalitäten der Vergabeplattform zu nutzen.

4. Nutzungsverhältnis

4.1. Voraussetzung zur Nutzung der Vergabeplattform ist die erfolgreiche Registrierung durch den Nutzer.

4.2. Der Betreiber behält sich vor, im Falle von unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Nutzers bei der Registrierung, die Nutzung der Vergabeplattform zu verweigern.

4.3. Das Nutzungsverhältnis beginnt mit der Registrierung.

4.4. Es endet spätestens mit der Beendigung der Bereitstellung der Vergabeplattform durch den Betreiber. Zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren werden in geeigneter Form weitergeführt.

5. Rechte des Nutzers

5.1. Der Nutzer erhält mit Beginn des Nutzungsverhältnisses kostenlos das nicht ausschließliche und auf die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses zeitlich beschränkte Recht, auf die Vergabeplattform mittels Internet zuzugreifen und die mit der Vergabeplattform verbundenen und für ihn freigegebenen Funktionalitäten zu nutzen. Weitere Nutzungsrechte, insbesondere an der Vergabeplattform selbst bzw. den Softwareapplikationen oder der Betriebssoftware, erhält der Nutzer nicht.

5.2. Außerhalb dieser genannten Rechte erwachsen dem Nutzer keine Rechte an der Vergabeplattform selbst bzw. den Softwareapplikationen oder der Betriebssoftware. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken- oder anderweitigen Schutzrechte bleiben der dem Betreiber bzw. seinen Lizenzgebern vorbehalten.

5.3. Der Nutzer kann das Nutzungsverhältnis jederzeit beenden.

6. Pflichten des Nutzers

6.1. Der Nutzer ist verpflichtet, jede Änderung seiner Nutzerdaten selbst zu pflegen. Hierfür steht eine entsprechende Änderungsmöglichkeit auf der Vergabeplattform zur Verfügung.

6.2. Er hat sicherzustellen, dass die Benutzerdaten und das Kennwort keinen unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden und keine unbefugte Nutzung seiner elektronischen Signatur erfolgt. Weiterhin hat er seine Daten von schadensstiftender Software, z.B. Viren, ?Trojaner? etc., freizuhalten.

6.3. Eine Verletzung dieser Pflichten berechtigt den Betreiber zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses.

6.4. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass er die vergaberechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere dass

  • die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden,
  • Angebote und Teilnahmeanträge so rechtzeitig abgesandt werden, dass sie vollständig innerhalb der Bewerbungsfrist / Angebotsfrist im Flughafen Hamburg an der vorgesehenen Stelle eingehen,
  • alle den elektronischen Angeboten zusätzlich beigefügten Dokumente lesbar sind. Uneingeschränkt sind folgende Datenformate zugelassen:

    Formate von MS Office (Word, Excel, Power Point, Access), RTF-Dateien, PDF-Dateien (Acrobat), TIFF-Dateien, ZIP-Archive, VISIO-Dateien, Textdateien (ASCII, HTML, etc.), JPG-Dateien, Formate von StarOffice und OpenOffice (*.sxw, *.stw, *sxc, *.sxi, *.sti, *.sxd, *.std, *.sxm, *.sxg).

    Hinsichtlich der Verwendung weiterer Dateiformate hat sich der Nutzer rechtzeitig vor Abgabe seines Angebotes zu vergewissern, ob diese im Flughafen Hamburg verarbeitet werden können.
  • Der Betreiber wird den in Verfahren notwendigen Schriftwechsel grundsätzlich über die Vergabeplattform abwickeln. Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass die in seinem elektronischen Postfach bereitgestellten Informationen so rechtzeitig in Empfang genommen werden, dass mögliche vergaberechtliche Fristen eingehalten werden können.

7. Vergabeverfahren

7.1. Sofern Angebote und Teilnahmeanträge teilweise in elektronischer Form und teilweise in herkömmlicher Form abgegeben werden, hat der Nutzer sicherzustellen, dass sämtliche Angebotsunterlagen vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist bei dem Flughafen Hamburg an der vorgesehenen Stelle eingegangen sind. Unterschiede / Widersprüche zwischen teilweise in elektronischer und teilweise in herkömmlicher Form abgegebenen Unterlagen gehen zu Lasten des Nutzers und können zum Angebotsausschluss führen.

7.2. Angebote und Teilnahmeanträge gelten erst dann als eingegangen, wenn sie vollständig auf der Vergabeplattform gespeichert sind. Der Beginn des Dateneingangs reicht nicht aus.

7.3. Sollen Angebote oder Teilnahmeanträge vor Ablauf der jeweiligen Frist zurückgezogen werden, muss der Nutzer dies in seinem Arbeitsbereich selbst vornehmen. Erst danach kann ein neues Angebot / ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben werden.

7.4. Der Betreiber kann bis zur Angebotseröffnung keine Einsicht in die verschlüsselten Angebote nehmen.

8. Datenschutz und Geheimhaltung

8.1. Der Betreiber ist verpflichtet, alle Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

8.2. Die zur Abwicklung der Vergabeplattform notwendigen Daten des Nutzers werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zur Erbringung der angebotenen Dienstleistungen erhoben, verarbeitet, gespeichert und gelöscht.

8.3. Nutzer können allgemeine Information über die zu vergebenden Aufträge ohne weiteres auf der Vergabeplattform einsehen. Hierbei werden keine Daten erhoben.

8.4. Die Authentifizierung des Nutzers und die Speicherung der für die elektronische Kommunikation erforderlichen Daten (das Zertifikat mit dem öffentlichen Schlüssel) geschieht bei dem Betreiber.

8.5. Durch den Nutzer vorgenommene Datenänderungen im Registrierungsbereich sowie Datenabrufe und Dateneingänge werden zu Zwecken der gesetzlich vorgeschrieben Zugriffs- und Eingabekontrolle vermerkt, um eine Missbrauchskontrolle zu ermöglichen.

8.6. Der Betreiber und die Nutzer verpflichten sich gegenseitig, alle Informationen, von denen sie im Rahmen des Nutzungsverhältnisses Kenntnis erlangen und welche die andere Partei als vertraulich gekennzeichnet hat, auch vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt ebenso für Informationen, bei denen sich deren Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt.

8.7. Daten von Nutzern, die Vertragsverhältnisse oder vertragsähnliche bzw. vorvertragliche Vertrauensverhältnisse mit dem Flughafen Hamburg eingegangen sind (z.B. Teilnehmer am Vergabeverfahren, Vertragspartner), können erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gelöscht werden. Auf Verlangen des Nutzers kann der Flughafen Hamburg seine bei der Registrierung mitgeteilten Daten jedoch sperren, diese können dann nur zu besonderen Zwecken vom Administrator eingesehen werden.

8.8. Folgende Daten des Nutzers werden gespeichert:

Gespeicherte Daten Angaben zur Registrierung Angabe zur Teilnahme an Vergabeverfahren Angabe für Vertragspartner
Firmendaten
Firmenname X
Straße/Hausnummer X
Postleitzahl X
Ort X
Land X
Bundesland X
Telefon X
Fax X
E-Mail X
Homepage X
Eintrag Registergericht X
DUNS-Nummer X
Umsatzsteuer-ID X
Steuernummer X
Personenbezogene Daten
Name X
Vorname X
Abteilung X
Benutzererkennung X
Kennwort X
Anrede
Verfahrensbezogene Daten
Angebot
Unternehmensgröße gem. der Vergabestatistik Verordnung X

8.9. Eine Weitergabe der Nutzerdaten an Dritte erfolgt nicht ohne vorheriges Einverständnis des Nutzers, es sei denn, die Betreiberin ist zur Herausgabe der Daten gesetzlich verpflichtet.

8.10. Die Fristen für die Löschungstermine der Nutzerdaten richten sich nach den Regelungen des § 35 Aufbewahrungsfristen der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung" (SRVwV).

9. Haftung

9.1. Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit.

9.2. Die Betreiberin haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder den entgangenen Gewinn.

9.3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.4. Die Betreiberin sichert die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten der Vergabeplattform nur im Rahmen dessen zu, was nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erwartet werden kann.

9.5. Die Betreiberin haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Sie übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Angebot während des Transports außerhalb ihres Servicebereichs unversehrt bleibt.

9.6. Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass er die ihm hinsichtlich der Sicherheit seiner Daten obliegenden Pflichten nicht ergriffen hat und dadurch unbefugte Dritte zu seinem Nachteil Kenntnis von diesen Daten erlangen konnten.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Hauptverwaltung der Betreiberin in Berlin. Ausschließlicher Gerichtsstand aller Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist ebenfalls der Sitz der Hauptverwaltung der Betreiberin in Berlin.

10.2. Von diesem Bedingungen abweichende oder entgegenstehende Nutzungsbedingungen wie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn die Betreiberin den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widerspricht.

10.3. Die Betreiberin kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern und ist berechtigt, die Einrichtungen der Vergabeplattform jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und die rechtliche Erfordernisse anzupassen. Über Änderungen wird der Nutzer auf der Vergabeplattform informiert.

10.4. Der Nutzer ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Betreiberin, Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen.

10.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt, soweit die Nutzungsbedingungen eine nicht vorhersehbare Lücke aufweisen.

Version: Juni 2018